Mit 10. Februar 2021 wird die COVID-19-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums erneut novelliert.

Demnach müssen sich alle nach Österreich einreisenden Personen vorab sowohl elektronisch registrieren, als auch in eine 10 tägige Quarantäne begeben, außer die Einreise fällt unter einen Ausnahmetatbestand.

Pendler müssen sich elektronisch registrieren und unterliegen einer wöchentlichen Testpflicht. Neu ist außerdem, dass ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis dem bisher erforderlichen ärztlichen Zeugnis gleichgestellt wurde.

Grundsätzlich müssen sich alle Personen vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und sich nach der Einreise in das Bundesgebiet in eine verpflichtende zehntägige Quarantäne begeben.

Ab dem fünften Tag (Tag 0 ist der Tag der Einreise) der Quarantäne, besteht die Möglichkeit, sich durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test (keine Selbsttests, ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können) frei zu testen.

Es sind aber Ausnahmen sowohl von der elektronischen Registrierung als auch von der zehntägigen Quarantäne vorgesehen.

Für regelmäßiges berufliches Pendeln (beruflich, familiär, schulisch/studentisch) ist bei der Einreise ein Nachweis über einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test; nicht älter als 7 Tage) mitzuführen.

In der Praxis bedeutet dies, dass einmal wöchentlich ein Corona-Test durchzuführen ist.

Wird bei der Einreise kein Nachweis mitgeführt, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test (PCR oder Antigen) nachgeholt werden; in diesem Fall muss bis zum Vorliegen des Testergebnisses keine Quarantäne angetreten werden.


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Autor: CroExpress Datum objave: 05.02.2021.